Folgende Inhalte liegen vollständig in der von Ihnen gewählten Sprache vor:
EUROGATE hat ein Compliance-Managementsystem implementiert. Dieses setzt die EUROGATE Compliance-Richtlinie um, die sich EUROGATE selbst auferlegt hat. Im Rahmen des Compliance-Managementsystems hat die EUROGATE-Gruppe unter anderem ein Beschwerdeverfahren eingeführt. Das Beschwerdeverfahren der EUROGATE-Gruppe dient der Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen auf potentielle Regelverletzungen oder Missstände bei der EUROGATE-Gruppe sowie in den zugehörigen Lieferketten. Einzelheiten zu der Verfahrensordnung befinden sich hier.
Für Fragen, Mitteilungen oder die Meldung von Compliance-Verdachtsfällen steht Ihnen der Rechtsanwalt Dr. Cornelius Polter zur Verfügung. Sofern Sie einen Compliance-Verdachtsfall anonym melden wollen, wenden Sie sich bitte an unseren Ombudsmann, Rechtsanwalt Markus Klindwort, der Ihr Anliegen streng vertraulich behandeln wird.
Compliance-Beauftragter
Dr. Cornelius Polter ppa. EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG Kurt-Eckelmann-Straße 1
21129 Hamburg Tel. 040 7405 2039
|
Ombudsmann
Markus Klindwort ROSENBOOM MENGES KLINDWORT Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB Slevogtstraße 48
28209 Bremen Tel. 0421 33 392266 |
|
|
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz können Hinweisgeber wählen, ob sie sich zur Meldung von Informationen über einen Verstoß an eine interne oder eine externe Meldestelle wenden. Informationen über die externen Meldeverfahren stellt das Bundesamt für Justiz, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Bundeskartellamt sowie die zuständigen Institutionen der Bundesländer, soweit diese Möglichkeit von den Bundesändern angeboten werden.
Darüber hinaus existieren entsprechende Meldeverfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union. Hierunter fallen externe Meldekanäle der Kommission, des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (AESA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA).